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Netzer

Hallo Santa Claus,

nach Informationen der Stadt Leipzig fehlt bei der Haltestelle Schongauerstraße ein sicherer Überweg über die mehrspurige Permosterstraße, der einen Haltepunkt nach Westen (stadteinwärts) bisher verhindert:
https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/liniennetz-der-zukunft-drei-bushaltestellen-in-der-permoserstrasse-werden-neu-gebaut?utm_source=copilot.com

Draconia111

Zitat von: Netzer am Samstag, 14. Februar 2026, 08:06:28Hallo Santa Claus,

nach Informationen der Stadt Leipzig fehlt bei der Haltestelle Schongauerstraße ein sicherer Überweg über die mehrspurige Permosterstraße, der einen Haltepunkt nach Westen (stadteinwärts) bisher verhindert:
https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/liniennetz-der-zukunft-drei-bushaltestellen-in-der-permoserstrasse-werden-neu-gebaut?utm_source=copilot.com


Verstehe nicht wieso man immer und überall ne Ampel braucht. Der Mittelstreifen ist groß genug um da stehen zu bleiben bis die Gegenrichtung frei ist, die Kreuzungen vor und hinter dieser Stelle sorgen ohnehin für Momente in denen kein Auto kommt und die Straße ist gut einsehbar weil lang und gerade. Bin dankbar für jede solche Ecke wo mir kein leuchtendes Stück Blech vorschreibt wann ich zu gehen habe, ich Lauf einfach wenn kein Auto mehr kommt
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Netzer

Als fitter Erwachsener ist Deine Sicht ein Stück weit verständlich, aber schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen oder ältere Personen sind langsamer unterwegs und für die wäre das sehr gefährlich, zumal da sogar, wenn mich nicht alles täuscht, 60km/h erlaubt sind.

Aber auch bei 50km/h gelten dafür verbindliche Richtlinien als Regelwerke, so z.B.:


1. RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
- Grundregelwerk für Stadtstraßen. 
- Enthält Vorgaben zu Fahrbahnbreiten, Geschwindigkeiten und Einsatzgrenzen für Querungshilfen. 
- Grundlage für die Entscheidung, wann Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder Ampeln notwendig sind.

2. EFA – Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
- Das wichtigste Dokument speziell für Fußgängerquerungen. 
- Regelt, wann und wo Querungshilfen erforderlich sind. 
- Besonders relevant: 
  - An Bushaltestellen darf zugunsten der Sicherheit von Einsatzgrenzen abgewichen werden. 
  - Mehrstreifige Straßen und höhere Geschwindigkeiten → Querungshilfe fast immer notwendig.

3. EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
- Regelt die Gestaltung von Bushaltestellen. 
- Behandelt die Erreichbarkeit von Haltestellen und die Notwendigkeit sicherer Querungen im Umfeld. 
- Verknüpft ÖPNV‑Planung mit Fußgängersicherheit.



Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dieser immer nachkommen. Insoweit kann eine Haltestelle erst mit Querungshilfe eingerichtet werden.

Draconia111

#183
Zitat von: Netzer am Samstag, 14. Februar 2026, 10:27:36Als fitter Erwachsener ist Deine Sicht ein Stück weit verständlich, aber schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen oder ältere Personen sind langsamer unterwegs und für die wäre das sehr gefährlich, zumal da sogar, wenn mich nicht alles täuscht, 60km/h erlaubt sind.

Aber auch bei 50km/h gelten dafür verbindliche Richtlinien als Regelwerke, so z.B.:


1. RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
- Grundregelwerk für Stadtstraßen. 
- Enthält Vorgaben zu Fahrbahnbreiten, Geschwindigkeiten und Einsatzgrenzen für Querungshilfen. 
- Grundlage für die Entscheidung, wann Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder Ampeln notwendig sind.

2. EFA – Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
- Das wichtigste Dokument speziell für Fußgängerquerungen. 
- Regelt, wann und wo Querungshilfen erforderlich sind. 
- Besonders relevant: 
  - An Bushaltestellen darf zugunsten der Sicherheit von Einsatzgrenzen abgewichen werden. 
  - Mehrstreifige Straßen und höhere Geschwindigkeiten → Querungshilfe fast immer notwendig.

3. EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
- Regelt die Gestaltung von Bushaltestellen. 
- Behandelt die Erreichbarkeit von Haltestellen und die Notwendigkeit sicherer Querungen im Umfeld. 
- Verknüpft ÖPNV‑Planung mit Fußgängersicherheit.



Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dieser immer nachkommen. Insoweit kann eine Haltestelle erst mit Querungshilfe eingerichtet werden.

Dann kann man diese Haltestelle doch fitten erwachsenen zugänglich machen. Weil gar keine Haltestelle nutzt niemandem, eine schlecht erreichbare Haltestelle nutzt ein paar. Kann man ja später immer noch ausbauen

Außerdem ist auf der Seite doch ein Gehweg der parallel zur Straße verläuft. Also sicher erreichbar ist sie schon, nur eben nicht direkt von der anderen Seite aus
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Netzer

Wie gesagt: Nein! 😉

Und glaube mir, ich bin ein großer Freund von mehr sinnvollen Zugangspunkten zum ÖV und insbesondere dort. Ich war dort auch schon Tennis spielen im Sportpark Leipzig.

Aber ein Haltepunkt nördlich dieser mehrstreifigen Straße würde neben Einsteigern auch Aussteiger zu den vielen Zielen auf der Schongauerstraße produzieren, die dort eben nirgends sicher queren können. Die Stadt würde fahrlässig handeln und macht sich haftbar. Daher gibt es genau die o.g. Richtlinien und Regelwerke, um keine gefährliche Verkehrssituation bewusst herbeizuführen.

Vorschlag: Geh doch vorerst zum südlichen Haltepunkt Schongauerstraße und fahre eine Station nach Osten und von da sicher zu den innerstädtischen Zielen. Oder aber du läufst direkt zum Haltepunkt Am Wäldchen oder Paunsdorfer Allee/Permosterstraße.

Du bist doch fit.

Aber zukünftig wird dort wohl noch eine Querung entstehen. Bin ich mir sicher.